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Terminvereinbarung

  • AGB

    Geschäftsbedingungen der Firma GLOBUS REISEN
    für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen


    Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
    Gliederung in die Abschnitte A, B und C
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam
    vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder
    Reisender genannt und Globus Reisen Lorch, nachstehend „GRL“
    abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden
    Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§
    651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251
    des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte
    lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung
    sorgfältig durch!
    Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung
    von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten
    Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3
    Abschnitte.
    Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung
    A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer
    einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser
    Geschäftsbedingungen
    B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser
    Geschäftsbedingungen
    C) einer Pauschalreise finden Sie die Regelungen in Abschnitt C
    dieser Geschäftsbedingungen.
    Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen
    Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von
    Reiseleistung
    Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen
    Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von
    Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. gelten
    ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von
    verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer
    Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine
    Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich
    vorgeschrieben.
    1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
    1.1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch
    GRL kommt zwischen dem Kunden und GRL der Vertrag über die
    Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme
    bedürfen keiner bestimmten Form.
    1.1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
    erteilt, so bestätigt GRL den Eingang des Auftrags unverzüglich auf
    elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
    Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
    1.1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von
    GRL ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche
    Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich
    getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den
    gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art.
    250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche
    Geschäftsbesorgung.
    1.1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem
    Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit
    diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam
    vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne
    besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei
    Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der
    zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler
    Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und
    Tarifbestimmungen.
    2. Allgemeine Vertragspflichten von GRL, Auskünfte, Hinweise
    1.2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde
    bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim
    Leistungserbringer durch GRL vorgenommen. Zur Leistungspflicht
    gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der
    Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht,
    wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem
    Kunden direkt übermittelt.
    1.2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet GRL im
    Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die
    richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
    den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht
    zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden
    ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter
    Auskünfte haftet GRL gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass
    ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
    1.2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist GRL nicht verpflichtet,
    den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu
    ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von GRL im
    Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon
    unberührt.
    1.2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt GRL bezüglich
    Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen
    Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz
    1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom
    Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im
    Sinne dieser Vorschrift.
    1.2.5. Sonderwünsche nimmt GRL nur zur Weiterleitung an den zu
    vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht
    ausdrücklich vereinbart ist, hat GRL für die Erfüllung solcher
    Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung
    oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom
    Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde
    Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
    dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung
    des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen
    des Leistungserbringers werden.
    3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
    1.3.1. Sowohl den Kunden, wie auch GRL trifft die Pflicht, Vertragsund sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die
    Reiseleistungen, die dem Kunden durch GRL ausgehändigt wurden,
    insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintrittskarten,
    Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten
    Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
    Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu
    überprüfen.
    1.3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem
    Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt
    werden, erfolgt die Aushändigung durch GRL durch Übergabe im
    Geschäftslokal von GRL oder nach Wahl von GRL durch postalischen
    oder elektronischen Versand.
    4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber GRL
    1.4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der
    Vermittlungstätigkeit von GRL nach deren Feststellung diesem
    unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder
    unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger
    Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten
    Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von
    Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder
    Reservierungen).
    1.4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
    1.4.2.a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1
    unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
    1.4.2.b) Ansprüche des Kunden an GRL entfallen insoweit, als GRL
    nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer
    Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe
    entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit GRL nachweist, dass
    eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden GRL die Möglichkeit zur
    Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B.
    durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem
    vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
    1.4.2.c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige
    nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
    n bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
    Pflichtverletzung von GRL oder eines gesetzlichen Vertreters oder
    Erfüllungsgehilfen von GRL resultieren
    n bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GRL oder
    eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GRL
    beruhen
    n bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die
    ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt
    erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
    Vertragszwecks gefährdet.
    Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
    1.4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des
    Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten
    Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
    1.4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, GRL auf
    besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die
    nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
    5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
    1.5.1. GRL ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungsund Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu
    verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und
    dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame
    Zahlungsbestimmungen enthalten.
    1.5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann GRL soweit
    dies den Vereinbarungen zwischen GRL und dem Leistungserbringer
    entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch
    auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen
    Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
    1.5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für
    Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder
    vertraglich begründete Forderungen des vermittelten
    Leistungserbringers.
    1.5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von GRL nicht
    im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass
    der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer,
    insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten
    Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche
    eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von GRL ursächlich
    oder mitursächlich geworden ist oder GRL aus anderen Gründen
    gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche
    haftet.
    6. Pflichten von GRL bei Reklamationen des Kunden gegenüber
    den vermittelten Leistungserbringern
    1.6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten
    Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz
    oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht
    werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung
    gegenüber GRL gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich
    derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber GRL als auch
    gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
    1.6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von
    Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt
    sich die Pflicht von GRL auf die Erteilung der erforderlichen und
    bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung
    von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
    1.6.3. Übernimmt GRL - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die
    Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet
    GRL für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm
    selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
    1.6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den
    vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von GRL zur
    Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und
    einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
    7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
    1.7.1. GRL weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines
    Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine
    Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
    1.7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine
    Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden
    Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch
    der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen
    kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert
    abzuschließen.
    1.7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde
    darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der
    vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und
    / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere
    Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die
    Schadensanzeige und Selbstbehalte. GRL haftet nicht, soweit er keine
    Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat
    und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten
    Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht
    gegenüber dem Kunden hat.
    8. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit
    der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
    1.8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die
    Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist
    der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die
    Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei
    der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird
    der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden
    Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die
    wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der
    Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel
    unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der
    Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die
    Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf
    Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt
    werden.
    1.8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
    Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen
    Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer
    und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische
    gesetzliche Bestimmungen,
    n die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
    n die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer
    gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der
    Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die
    Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
    Luftfahrtunternehmens
    n die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und
    des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und
    Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
    1.8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte
    als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die
    Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder
    die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu
    informieren.
    9. Vergütungsansprüche des Vermittlers
    1.9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der
    Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 8 dieser
    Vermittlungsbedingungen gilt:
    1.9.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind
    Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges
    Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
    1.9.3. Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser
    Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden
    zu bezahlende Serviceentgelte.
    1.9.4. Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit der GRL und
    für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung
    beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, zwischen 45,-
    und 60,-- € je Flugticket.
    1.9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden
    Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem
    Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es
    besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den
    Auftraggeber.
    1.9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen
    Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden
    bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch
    deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen
    des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder
    schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
    1.9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei
    der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen,
    insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung,
    Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den
    Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit
    sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines
    Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungsoder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder
    gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
    10.Haftung von GRL
    1.10.1. Soweit GRL eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht
    durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat,
    haftet GRL nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu
    vermittelnden Leistungserbringern.
    1.10.2. GRL haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im
    Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt
    nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder
    Zusicherung von GRL, insbesondere, wenn diese von der
    Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
    1.10.3. Eine etwaige eigene Haftung von GRL aus der schuldhaften
    Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB
    bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
    11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
    1.11.1. GRL weist im Hinblick auf das Gesetz über
    Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GRL nicht an einer
    freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine
    Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
    Vermittlerbedingungen für GRL verpflichtend würde, informiert GRL die
    Verbraucher hierüber in geeigneter Form. GRL weist für alle
    Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
    wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
    http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
    1.11.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines
    Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger
    sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
    Kunden/Reisenden und GRL die ausschließliche Geltung des deutschen
    Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können GRL ausschließlich
    an deren Sitz verklagen.
    1.11.3. Für Klagen von GRL gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des
    Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
    öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
    oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
    nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von GRL vereinbart.
    Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen
    Reiseleistungen gem. § 651w BGB
    Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von
    verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn GRL das
    Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen
    aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass
    mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine
    Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten
    Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.
    1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
    1.11.4. GRL darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für
    Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen,
    wenn GRL sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet
    werden, soweit Reiseleistungen von GRL selbst zu erbringen sind oder
    Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind
    und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von GRL.
    1.11.4.a) Reiseleistungen ausfallen oder
    1.11.4.b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen
    Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter
    Leistungserbringer nachkommt.
    1.11.5. Diese Sicherstellung leistet GRL bei der Vermittlung von
    verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer
    Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des
    Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,
    verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines
    entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an
    GRL verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den
    vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
    12. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in
    Abschnitt A
    2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen
    Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts
    A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11.
    2.2. Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass GRL
    seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicherstellung
    der Zahlungen erfüllt hat.
    Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von
    Pauschalreisen gem. § 651v BGB durch GRL
    Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von
    Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB n.F.
    gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über
    Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte
    Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung
    der Pauschalreise ausgewiesen.
    1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
    1.1 GRL und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den
    Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder
    annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des
    Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des
    Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des
    Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener
    Weise übergeben wurde.
    2. Erklärungen des Kunden / Reisenden
    GRL gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen
    sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der
    Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. GRL wird den
    Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden
    in Kenntnis setzen. GRL empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten
    trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen
    unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des
    Reiseveranstalters zu erklären.
    3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt
    A
    3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalreisen
    die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser
    Geschäftsbedingungen: 1; 2.1; 2.3; 2.4; 2.5; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8;
    10; 11.
    3.2 Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen
    sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB
    i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.
    3.3 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht
    Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6
    Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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    Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll
    & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018-2019
    -----------------------------------------------------------------------------------------------
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    Globus Reisen Lorch
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    Telefax +49 – 7172 22223
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    Stand dieser Fassung: Mai 2018

    Datenschutz

    Datenschutz-Erklärung

    Herzlich willkommen auf der Onlinepräsenz des Reisebüros Globus Reisen.

    Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an unseren Angeboten geweckt haben. Am Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr gelegen. Die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten erfolgt daher stets im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Im Folgenden informieren wir Sie daher darüber, welche Daten durch uns erhoben werden und auf welche Weise wir diese Daten verarbeiten.

    1. Personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind, alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.. Eine Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der gebuchten Leistung, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder zu dem in der Folge angegebenen Zweck erforderlich ist.

    2. Anonymisierte Daten / Logfiles

    Sie können unsere Website besuchen, ohne dass eine Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Bei jedem Besuch unserer Website werden dennoch gewisse anonymisierte Daten gespeichert, z.B. welche Seite oder welches Angebot aufgerufen wurde. Diese Daten sind jedoch nicht personenbezogen und unterfallen daher nicht den gesetzlichen Regelungen der DSGVO bzw. des BDSG.

    Der Websitebetreiber bzw. Seitenprovider erhebt Daten über Zugriffe auf die Seite und speichert diese als „Server-Logfiles“ ab. Folgende Daten werden so protokolliert:

    Besuchte Website, Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes, Menge der gesendeten Daten in Byte, Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten, Verwendeter Browser, Verwendetes Betriebssystem, Verwendete IP-Adresse

    Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung der Website. Der Websitebetreiber behält sich allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

    Eine Erhebung von anonymen Daten erfolgt allein zur statistischen Auswertung, um unser Angebot zu verbessern. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt „Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht“.

    3. Zweck der Erhebung personenbezogener Daten

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    Im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und im Sinne der Datensparsamkeit werden hierzu in der Regel nur solche Daten erhoben, die für die Erbringung gerade dieses Dienstes benötigt werden. Soweit wir in unseren Formularen um die Angabe weiterer Informationen bitten, ist die Angabe stets freiwillig und als solche gekennzeichnet.

    Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt darüberhinaus, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

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    4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

    Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

    Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

    Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

    Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

    Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

    5. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

    Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der einschlägigen, insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

    Soweit dies für die Erbringung der durch uns geschuldeten vertraglichen Leistung oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten auch an Sub-Unternehmer oder Dienstleister zur Erbringung der Leistung im Namen oder im Auftrag von uns (z.B. technische Abwicklung des Post- und Email-Versandes, Zahlungsabwicklung, Kundenservice).

    Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe der Daten an Personen oder Unternehmen zur Abwicklung Ihrer Buchung, insbesondere an Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Hotels, Reiseagenturen, Mietwagenfirmen, Kreuzfahrtreedereien, Behörden usw. Beachten Sie hierbei, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen am Sitz dieser Personen und Unternehmen gegebenenfalls von jenen in Deutschland abweichen können.

    Eine Offenlegung und Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus, soweit wir kraft Gesetzes oder aufgrund eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens hierzu verpflichtet sind.

    Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.

    6. Speicherung und Löschung von Daten

    Im Rahmen der unter dem Punkt „Zweck der Erhebung personenbezogener Daten“ genannten Zwecke werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht

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    9. Sicherheit, Fragen und Anregungen, Verantwortlicher

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    Der Verantwortliche für diese Onlinepräsenz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:


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    10. Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht

    Sie sind berechtigt, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns im Rahmen der Verarbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.

    Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

    (1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

    (2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

    (3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

    (4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

    (5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

    (6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

    (7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

    (8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

    Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

    Darüber hinaus können Sie jederzeit die unentgeltliche Löschung oder Sperrung oder Berichtigung Ihrer Daten verlangen. Jedoch können einer Löschung gesetzliche Vorschriften, insbesondere bezüglich abrechnungstechnischer und buchhalterischer Zwecke entgegenstehen.

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